Inhalt: Hinweise
Maßstabsreihe
Vom Bereich der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost werden analoge Bundeswasserstraßenkarten (BWK) und Digitale Bundeswasserstraßenkarten (DBWK) in folgenden Maßstäben bereitgehalten:
| DBWK 2 | Maßstab 1 : 2 000 | Basiskartenwerk der WSV |
| BWK 50 | Maßstab 1 : 50 000 | Karte von Berlin |
| BWK 100 | Maßstab 1 : 100 000 | Karte der WSÄ, Blatt 1 - 9 |
| BWK 500 | Maßstab 1 : 500 000 | Übersichtskarte der WSD Ost |
| DBWK 1000 | Maßstab 1 : 1 000 000 | Karte mit Gliederung der WSV |
Luftbilder in unterschiedlichen Maßstäben stehen im Luftbildarchiv in unserem Hause zur Verfügung.
Luftbildpläne (LBP) Maßstab 1 : 1 000, 1 : 2 000 und 1 : 5 000
Inland ENC, die elektronische Wasserstraßenkarte, ist eine bezüglich Inhalt, Struktur und Format standardisierte Datenbank, die zum Gebrauch mit Inland-ECDIS herausgegeben wird.
Ausgabeformen
Die DBWK 2 ist als Plotausgabe mit Kartenrahmen oder digital auf CD bzw. DVD erhältlich. Normalform für die Abgabe der mit MicroStation erzeugten digitalen Daten ist das dgn-Format. Auf Anfrage sind auch die Formate dxf, rle und tif realisierbar.
Die BWK 50, 100 und 500 sind als mehrfarbiger Kartendruck ausgeführt.
Die DBWK 1000 steht als PDF-Datei (7,5 MB) zum Download bereit und wird bei Bedarf auch als Plot zur Verfügung gestellt.
Von den Luftbildplänen können Schwarz/Weiß-Kopien abgefordert werden.
Die einzelnen Inland ENC - auch Cells genannt - haben den Charakter einer Datei.
Vervielfältigungsgenehmigungen
Die Bundeswasserstraßenkarten und sämtliche dazugehörige Luftbilder sind Eigentum der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) und gegen unerlaubte Verwertung geschützt. Rechtsgrundlage ist das Urheberrechtsgesetz vom 9.9.1965 (BGBI. S. 1273) in der jeweils geltenden Fassung. Hiernach dürfen o.g. Karten und Luftbilder nur von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes vervielfältigt werden. Andere Behörden, Firmen und Privatpersonen dürfen diese Werke nur vervielfältigen, wenn Ihnen ein entsprechendes Nutzungsrecht eingeräumt worden ist.
Soweit Karten der Landesvermessung als Grundlage für die Kartenwerke verwendet wurden, sind hierfür die Nutzungen mit den zuständigen Vermessungsbehörden der Länder vertraglich geregelt.