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| Robert Kavsek www.rettungsboot.at | 12.02.2010, 09:12 Uhr |
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Immer wieder interessant in den informativen Seiten zu blättern. Gruß von der Donau Robert Kavsek |
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| Paul http://www.berolina-plastic.de | 03.12.2009, 15:21 Uhr |
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Sehr geehrte Redaktion, vorab ein großes Lob für die Seite. Informationsreich und ein nettes Design. Gern besuche ich Ihre Seite, um mir die Informationen zu besorgen, die ich brauche und falls mal etwas nicht da steht, sind Ihre Mitarbeiter an den Telefonen auch immer sehr nett und hilfsbereit. Machen Sie weiter so! Eine angenehme Vorweihnachtszeit wünsche ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Paul |
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Kommentar der Redaktion: Vielen Dank für das Lob! Wir freuen uns über Anregungen und Fragen, die wir gern beantworten und wünschen allen Besuchern unserer Website eine schöne Adventszeit. |
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| Karl-Heinz http://www.einecke-berlin.de | 27.11.2009, 16:16 Uhr |
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Hallo, meine Frau und ich planen nächstes Frührjahr eine kleine Reise mit unserem H-Boot an die Ostsee. Meine Frau meinte, dass ich mit meinem Binnenschein nicht mal zu den Inseln Usedom, Rügen etc. segeln darf. Ist das richtig oder darf ich in Küstennähe auch mit meinem Binnenschein unter Segel mich mit meinem Schiff bewegen!? Wo sind da die Grenzen? Vielen Dank vorab. PS: Kleines Lob an den Webmaster. Die Seite ist echt gut und informationsreich. Gruß Karl-Heinz |
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Kommentar der Redaktion: Sehr geehrter Gästebuch-User, auch im Küstenbereich gilt das Befahren der Wasserstraße mit dem entsprechenden Führerschein hier: Sportbootführerschein-See. Sie müssen als Bootsführer ab dem Stettiner Haff einen Sportbootführerschein-See aufweisen. Weitergehende Informationen erhalten Sie beim Wasser- und Schifffahrtsamt Stralsund. Unter nachfolgendem Link können Sie die Grenzen zwischen Binnenwasserstraßen und Seewasserstraßen einsehen. http://www.wsv.de/service/karten/bundeseinheitlich/index.html Wir hoffen, Ihnen weitergeholfen zu haben. |
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| Hannes http://www.guenstiger-messebau.de | 23.11.2009, 21:43 Uhr |
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Hallo, schön das hier auch Fragen beantwortet werden. Meine Frage: Mein Vater hat bereits vor vielen Jahren seinen Sportbootführerschein (Binnen) bekommen. Er ist nicht mehr ganz fit auf seinem Schiff. Gibt es eine offizielle (öffentliche) Stelle, wo ich seine Tauglichkeit überprüfen lassen kann? Ich möchte Ihm nur klar machen, dass es ab einem gewissen Alter in Ordnung ist, wenn man nicht mehr sicher ein Boot führen kann. Ich will das Ganze nur gern schwarz auf weiß haben. Würde mich über weiterführende Hinweise sehr freuen. Vielen Dank und beste Grüße. |
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Kommentar der Redaktion: Sehr geehrter Gästebuch-User, es gibt keine offizielle Stelle, die eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung hinsichtlich des Sportbootführerscheins durchführt. Einmal ausgestellte Führerscheine gelten ein Leben lang. Jeder Führerscheininhaber handelt eigenverantwortlich, auch was die Fahrtauglichkeit betrifft. Die Organisation zur Ausstellung der Sportbootführerscheine ist der Deutsche Motoryachtverband e.V., Vinckeufer 12-14 in 47119 Duisburg, Tell: 0203/8095824 oder per Internet: http://www.dmyv.de Wir hoffen, Ihnen damit weitergeholfen zu haben. |
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| Volker Lange http://www.meerblicksylt.de | 11.10.2009, 14:48 Uhr |
| Hallo!Ich bin beim Surfen auf eure Homepage gekommen, eine schöne und informative Seite habt ihr hier ins Netz gestellt, da kommt man gern wieder zu Besuch. Viele Grüße und weiterhin viel Erfolg | |
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