Inhalt: Kleinfahrzeug-, Bootsregistrierung
Die Beantragung, Erteilung von Kennzeichen für Kleinfahrzeuge sowie Umschreibungen können während der folgenden Öffnungszeiten der Kleinfahrzeugregistrierung erfolgen:
| Montag | Dienstag | Mittwoch | Donnerstag | Freitag |
|---|---|---|---|---|
| 08.00 - 12.00 Uhr | 13.00 - 18.00 Uhr | keine Sprechzeiten |
vom 01.04. bis 30.09. 8.00 bis 12.00 Uhr |
keine Sprechzeiten |
An Vorfeiertagen finden unsere Sprechzeiten bis 12.00 Uhr statt!
Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin
Mehringdamm 129
10965 Berlin
Postfach 610357, 10926 Berlin
Telefon: (030) 69532 - 0
Telefax: (030) 69532 - 201
Folgende Unterlagen sind unbedingt bei Beantragung mit einzureichen:
- Eigentumsnachweis für Boot und Motor (in Kopie)
- Personaldokument mit Angaben zur Anschrift
- Antrag auf Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens / Änderung der Angaben im Kennzeichenausweis (kann auch vor Ort ausgefüllt werden)
- gegebenenfalls eine Vollmacht
- Vorlage einer Kopie der Konformitätserklärung nach Anhang XV der Richtlinie 94/25 EG
- bei Eigenbauten ist mindestens ein Foto dem Antrag beizulegen
Antrag auf Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens
Eine Kopie der Konformitätserklärung ist gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 der 10. GPSGV in deutscher Sprache vorzulegen, wobei deren Inhalt die Angaben nach Nummer 2 des Anhangs XV der Richtlinie 94/25 enthalten soll (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b der 10. GPSGV).
Ausdrücklich möchten wir auch darauf hinweisen, dass ebenfalls ein amtlich anerkanntes Kennzeichen bei nachfolgend aufgeführten Organisationen erworben werden kann:
- mit Kennbuchstaben M
Vinckeufer 12, 47119 Duisburg, Tel. 0203 / 8095812
-
Deutscher Segler-Verband e.V. mit Kennbuchstaben S
Gründgensstraße 18, 22309 Hamburg, Tel. 040 / 6320090
-
Allgemeiner Deutscher Automobilclub e.V. mit Kennbuchstaben A
Am Westpark 8, 81373 München, Tel. 089 / 7676-6699