Inhalt: Berlin und die märkischen Wasserstraßen
| 1298 | Mühlendamm erstmals urkundlich erwähnt (Schiffszoll erhoben) |
| 1550 | Bau der Kammerschleuse im Köllnischen Stadtgraben |
| 1605 - 1620 | Unter den Kurfürsten Joachim Friedrich (1598-1608), Johann Sigismund (1608-1619) und Georg Wilhelm (1619-1640) wird der Finowkanal errichtet. Im Dreißigjährigen Krieg (1618-1648) wird der Kanal zerstört. |
| 1663 - 1693 | Bau des Friedrich-Wilhelm-Kanals unter Friedrich Wilhelm I. (1620-1688), Kurfürst von Brandenburg und Herzog von Preußen, genannt der Große Kurfürst, von Neuhaus an der Spree bis zur Oder oberhalb Frankfurt |
| 1734 - 1745 | Neubau des Plauer Kanals von Parey an der Elbe bis Plaue an der Havel |
| 1744 - 1746 | Neubau des Finowkanals unter König Friedrich II. (1712-1786), genannt Friedrich der Große oder der Alte Fritz |
| 1815 | Mit dem Wiener Kongress wird die Verantwortung für Bau und Unterhaltung der Wasserstraßen dem Staat Preußen übertragen. |
| 1820 | Preußen legt einheitliche Abmessungen für die Schleusen der märkischen Wasserstraßen fest |
| 1821 | Preußen überträgt die Verantwortung für Bau und Unterhaltung der Wasserstraßen der "Königlichen Ministerial-, Militär- und Baukommission" Die Preußische Wasserbauverwaltung wird in die Oberinstanz der Abteilung III A des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten eingegliedert, in der Mittelinstanz gehörten die Beamten zur inneren Verwaltung. |
| 1845 - 1850 | Bau des Landwehrkanals nach Planungen von Peter Joseph Lenné (Preußen) |
| 1847 - 1859 | Bau des Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanals (Preußen) |
| 1852 | Bau des Schöneberger Hafens am Landwehrkanal (Preußen) |
| 1856 - 1864 | Bau des Nottekanal (Meliorationsverband) |
| 1859 | Bau von Humboldthafen und Nordhafen (Preußen) |
| 1865 | Die Elbstrombauverwaltung in Magdeburg wird eingerichtet |
| 1866 | Bau des Fehrbelliner Kanals durch den Torfgrubenbesitzer A. Genz |
| 1871 | Die Reichsverfassung gibt dem Reich in Artikel 4 das Aufsichtsrecht über die Wasserstraßen des allgemeinen Verkehrs, jedoch keine Befugnis für einheitliche Planungen |
| 1866 - 1872 | Bau des Emsterkanals (Genossenschaft) |
| 1865 - 1872 | Bau des Ihlekanals (Preußen) |
| 1866 - 1875 | Bau des Charlottenburger Verbindungskanals (Preußen) |
| 1873 - 1875 | Kanalisierung der Löcknitz (Löcknitzkanal), (Preußen) |
| 1874 - 1878 | Bau des Sacrow-Paretzer-Kanals (Preußen) |
| 1888 - 1893 | Bau der neuen Schleuse Mühlendamm (Preußen) |
| 1880 - 1894 | Kanalisierung der Unterspree (Preußen) |
| 1887 - 1891 | Bau des Oder-Spree-Kanals (Preußen) |
| 1891 - 1896 | Bau des Urbanhafens (Stadt Berlin) |
| 1900 - 1906 | Bau des Teltowkanals und der Schleuse Kleinmachnow (Landkreis Teltow) |
| 1903 | Gründung der "Verwaltung der Märkischen Wasserstraßen" mit Sitz in Potsdam und eigener Mittelbehörde (Gewässer zwischen Elbe und Oder mit Ausnahme der Berliner Gewässer). |
| 1902 - 1914 | Bau des Neuköllner Schifffahrtskanals (Stadt Rixdorf-Neukölln) |
| 1906 - 1911 | Bau des Südhafens Spandau (Stadt Spandau) |
| 1907 - 1913 |
Bau des Tegeler Hafens (Gemeinde Tegel/Kreis Niederbarnim) Bau des Osthafens 1907 - 1913 (Stadt Berlin) Bau der Häfen Britz, Tempelhof, Steglitz und Lichterfelde 1908 (Landkreis Teltow) Ausbau des Festungsgrabens zum Nordhafen Spandau 1908 (Stadt Spandau) |
| 1914 - 1927 | Bau des Westhafens (Stadt Berlin) |
| 1908 - 1913 | Bau des Hohenzollernkanals (Preußen) |
| 1909 | Die Berliner Polizeiverwaltung übernimmt die Verwaltung der Wasserstraßen. |
| 1910 | Reichsgesetz über den Ausbau von Wasserstraßen (kein einheitliches Baurecht), Übernahme der Wasserstraßen durch das Reich per Staatsvertrag vom 29.07.1921, keine Verwaltung durch die Reichsbehörden, nur Kostenübernahme der Landesverwaltungen. |
| 1920 | Fertigstellung des Hafens Neukölln |
| 1921 | Das Preußische Ministerium für öffentliche Angelegenheiten wird aufgelöst. Der Wasserbau wird dem Reichsverkehrsministerium angegliedert. Nicht übernommen werden ca. 270 km preußische Wasserstraßen von geringer Bedeutung, darunter der Neuköllner Schifffahrtskanal (bis heute Land Berlin), der Spandauer Schifffahrtskanal, der Rummelsburger See sowie der Stössensee. |
| 1927 - 1934 | Bau des Schiffshebewerkes Niederfinow |
| 1935 | Alle Wasserbauangelegenheiten der beim Land Preußen tätigen Beamten gehen auf das Reichsverkehrsministerium über ("Reichs- und Preußisches Verkehrsministerium"). |
| 1935 | Die Verwaltung der Märkischen Wasserstraßen und die Wasserbauleitung des Berliner Polizeipräsidenten werden zur Wasserbaudirektion Kurmark vereinigt (Planung und Baudurchführung). |
| 1937 | Die Wasserbaudirektion Kurmark richtet eine "Neubauabteilung für den Ausbau der Berliner Wasserstraßen" für 1000-Tonnen-Schiffe ein. |
| 1938 | Eröffnung des Mittellandkanals und damit Anschluss an die westdeutschen Wasserstraßen |
| 1941 | Teilweise Umgestaltung der Verwaltung (Einsetzung eines Generalinspektors für Bau, Planung, Brücken, Fähren, Strompolizei, Schleusen, Dienstschiffe, Werften, Wasserschutz, Eisbrecher). |
| 1945 | Zusammenbruch der Schifffahrt in Berlin
und auf den märkischen Wasserstraßen (gesprengte Brücken, beschädigte
Ufermauern, gesunkene Frachtschiffe)
Mit dem Potsdamer Abkommen wird der Verkehr auf den Wasserstraßen der sowjetischen Verwaltung unterstellt. Die "Generaldirektion Schifffahrt" der "Deutschen Zentralverwaltung des Verkehrs in der sowjetischen Besatzungszone" wird errichtet. 4 Wasserstraßendirektionen mit Wasserstraßenämter und dem Wasserstraßenhauptamt Berlin werden eingerichtet |
| 1948 | Der Schiffsverkehr wird in geringem Umfang
wieder möglich (außer Teltowkanal)
Der Osthafen wird von der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland freigegeben. Nach der Spaltung Berlins betreibt das in Ost-Berlin ansässige Wasserstraßenhauptamt auch die Betriebsanlagen und "Reichswasserstraßen" in Berlin (West). Die Senatsverwaltung für Bau und Stadtentwicklung, Abteilung Wasser- und Schifffahrtswesen, erklärt sich ebenfalls für die "West-Berliner Reichswasserstraßen" zuständig. |
| 1949 | Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland legt eine über alle Ländergrenzen hinweggehende Bundeswasserstraßenverwaltung fest. |
| 1950 | Der Südhafen Spandau wird von der britischen Besatzungsmacht freigegeben |
| 1951 - 1952 | Bau des Havelkanals |
| 1953 | Bau des Westhafenkanals und des Charlottenburger Durchstichs |
| 1955 | Im DDR-Verkehrsministerium wird die Hauptverwaltung für Schifffahrt und Wasserstraßen strukturiert. |
| 1956 | Eröffnung des Westhafenkanals |
| 1959 - 1960 | Der Schöneberger Hafen wird zugeschüttet. |
| 1963 - 1964 | Der Urbanhafen wird zugeschüttet. |
| 03.10.1990 | Die Zuständigkeit für die Verwaltung der
ehemaligen Reichswasserstraßen und ihrer Anlagen gehen auf die
Bundeswasserstraßenverwaltung (WSV) über. Eigentümer der Bundeswasserstraßen ist der Bund. Er verwaltet sie durch eigene Behörden und nimmt staatliche Aufgaben der Binnenschifffahrt und der Seeschifffahrt wahr. (Art. 87 und 89 des Grundgesetzes). Als Oberbehörden gehören zur WSV die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG), Bundesanstalt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), Bundesanstalt für Wasserbau (BAW), Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU). Die dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) nachgeordnete Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) gliedert sich in eine Mittel- und Unterinstanz. Die Mittelinstanz besteht aus den Wasser- und Schifffahrtsdirektionen (WSD) Nord (Kiel), Nordwest (Aurich), West (Münster), Mitte (Hannover), Ost (Magdeburg), Südwest (Mainz), Süd (Würzburg). Den 7 Wasser- und Schifffahrtsdirektionen sind als Unterinstanz insgesamt 39 Wasser- und Schifffahrtsämter (WSÄ) und 6 Wasserstraßen-Neubauämter (WNA) nachgeordnet. In den Zuständigkeitsbereich der WSD Ost mit Sitz in Magdeburg gehören neben den WNÄ Magdeburg und Berlin als Unterbehörden die WSÄ Dresden, Magdeburg, Lauenburg, Eberswalde, Brandenburg und Berlin. Zu den WSÄ gehören regional 143 Außenbezirke mit Betriebsstellen, wie z. B. Schleusen, Hebewerke sowie Bauhöfe. Zum Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin gehören neben dem Bauhof Grünau die Außenbezirke Spandau, Neukölln, Erkner, Kummersdorf und Fürstenwalde. |
Quellen:
- Atlas zur Zeitschrift für Bauwesen, Jahrgang LVI, Berlin 1906, Verlag von W. Ernst und Sohn
- "Berlin und seine Wasserstraßen" von Werner Natschka