Inhalt: Grenzgewässer gemäß § 28 Abs. 4
...... Fortsetzung
Mit der Errichtung der massiven Wassergrenzsperren nach 1961 und dem Einbau zusätzlicher engmaschiger Hindernisse gegen Fluchtversuche an der Wredebrücke wurde der Schiffsverkehr unterbrochen und der bereits vor 1906 vom Baumeister Christian Havestadt kalkulierte Wasseraustausch eingeschränkt. So konnten sich in diesem Kanalabschnitt fast dreißig Jahre lang mit dem Abwasser des „VEB Berlin-Chemie" große Mengen mit belastetem Nassschlamm absetzen. Die gemessenen Werte von Mineralölkohlenwasserstoffen, Schwermetallen und dem Pflanzengift DDT waren eine Gefahr für das nahe Wasserwerk in Johannisthal.
Berlin musste handeln. Das Abgeordnetenhaus beschloss daher im Juni 1992 die Sanierung und Wiederinstandsetzung des Teltowkanals. Gleichzeitig sollten die Grenzsperren beseitigt und die durchgängige Schiffbarkeit des Wasserweges wieder hergestellt werden.
Begleitet von Ausschreibungen, Genehmigungsverfahren, Munitionssuche und einer in Aussicht stehenden Finanzierung, konnten die eigentlichen Arbeiten Mitte 1995 beginnen. Der Bund, als Eigentümer der Bundeswasserstraßen, gab 5 Millionen DM für die Entschlammung und über die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben zusätzlich 14,1 Millionen DM, da der nun von der Treuhand betreute „VEB Berlin-Chemie“ inzwischen als Verursacher der Kontamination ermittelt worden war. Dem Land Berlin blieb ein Kostenanteil von 17,1 Millionen DM.
Als Ende 1999 schließlich die Entschlammung abgeschlossen war, Rückbau und Wiederherstellung des Geländes aber noch anstanden, wurde deutlich, dass am östlichen Teltowkanal eine der finanziell und organisatorisch aufwendigsten Wasserbaumaßnahmen mit 36,2 Millionen DM Gesamtkosten vollbracht war.
In den fünf Jahren zuvor wurden dem Kanalgrund mit Saugbaggern ca. 150.000 Kubikmeter Nassschlamm entnommen. Dieser musste vom Arbeitsboot aus über Rohrleitungen zu der am Ufer errichteten Entsorgungsanlage gepumpt und behandelt werden. Übrig blieben insgesamt ca. 80.000 Kubikmeter abgepresste Material mit einem hohen Kontaminationsgrad.
Die Zeiten, da „die Ein-, Aus- und Durchfahrt von Wasserfahrzeugen in, aus und durch die Grenzgewässer grundsätzlich nur an der Zeit von Sonnenaufgang bis eine Stunde vor Sonnenuntergang, die Bewegung von Wasserfahrzeugen in den Häfen der Grenzgewässer nur in der Zeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang gestattet“ war, gehören der Vergangenheit an. Seit dem 1. April 2000 ist der Teltowkanal wieder durchgängig von der Grünauer Regattastrecke bis zur Glienicker Lake für die Schifffahrt freigegeben.