Inhalt: Schifffahrtspolizeiliche Erlaubnis
Sportliche Veranstaltungen, Wasserfestlichkeiten, Dreharbeiten und sonstige Veranstaltungen, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs beeinträchtigen können, bedürfen der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Hierzu ist eine Schifffahrtspolizeiliche Erlaubnis notwendig. Diese erteilt das zuständige Wasser- und Schifffahrtsamt auf Antrag.
Die erforderlichen Angaben können Sie nachfolgenden Merkblatt entnehmen:
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Merkblatt für die Beantragung einer schifffahrtspolizeilichen Erlaubnis zur Durchführung einer wassersportlichen Veranstaltung auf Bundeswasserstraßen