Inhalt: Freizeitschifffahrt
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Aktuelle Informationen über bestehende Schifffahrtspolizeiliche Anordnungen und Hinweise erhalten Sie auf den Internetseiten des Elektronischen Wasserstraßen-Informations-System ELWIS, unter „Nachrichten für die Binnenschifffahrt“ |
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Abweichend von den Rahmenbetriebszeiten für die Schleusen an Bundeswasserstraßen werden für die Schleusen im Zuständigkeitsbereich des WSA Berlin, saisonbedingt, abweichende Betriebszeiten festgelegt. |
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Im Bereich des Wasser- und Schifffahrtsamtes Berlin wurden für die Freizeitschifffahrt diverse öffentliche Liegestellen eingerichtet. Die Liegezeit ist auf 24 h begrenzt. Eine Übersicht der öffentlichen Liegestellen erhalten Sie hier. |
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Hier erhalten Sie Merkblätter zu den verschiedensten, die Sportschifffahrt betreffenden Themen, z.B. Befahrungshinweise; Kennzeichnungspflicht für Kleinfahrzeuge; Sportbootvermietung; Wasserski |
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Abfallentsorgung/ |
Für die Abfallentsorgung sind die Bundesländer zuständig. Informationen zu Abfallentsorgung, Altölannahme, Bilgenwasserentsorgung sind über die Marinas und Bunkerfirmen zu erfragen. |
| Höchstgeschwindigkeiten |
Siehe unter ELWIS:
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Die Übersichtskarte enthält Detailansichten zu einzelnen Wasserstraßenabschnitten, Schleusen und Liegestellen.